Die Parallelgesellschaft
von René MartensIch habe für die aktuelle Ausgabe von konkret, die am Freitag erscheint, eine Kolumne zum Thema Fußball und Sicherheit geschrieben – und fast alles, was dazu gehört, also über Pyromanie, V-Leute und die sog. Gerichtsbarkeit des DFB. Der Text (Seite 41) steht nicht online (hier geht es zum Inhaltsverzeichnis), aber in diesem Theater gibt es einen Teaser:
Der DFB hält es (…) für selbstverständlich, (…) Strafen zu verhängen, wenn im öffentlichen Raum – in einem Stadion, das oft genug direkt oder indirekt durch Steuern mitfinanziert wurde – jemand das Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnimmt. (…) Ein paar Kaninchenzüchterfunktionärstypen haben eine Parallelgesellschaft erschaffen, in der das Grundgesetz den Stellenwert eines Groschenromans hat. Juristische Parallelwelten existieren zwar nicht nur im Sport, auch Kirchen haben eine eigene Gerichtsbarkeit. Es gibt da aber einen wichtigen Unterschied: Wer dort kein Mitglied ist, dem kann die Rechtsprechung der Abergläubischen wurscht sein. Die Kollektivstrafen der Operettendiktatur DFB betreffen dagegen auch Bürger, die gar nicht Mitglied im Verband sind.