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Es ist widersprüchlich, wie Theo Zwanziger in den zwei verschiedenen Rechtsfällen argumentiert. Im Streit mit Jens Weinreich begründete er seine Klage so: „Beim Stichwort Demagoge denke ich an Goebbels.“ Oder „Weinreich nimmt die Deutung Volksverhetzer billigend in Kauf.“ Sein persönliches Empfinden ging ihm über die Meinungsfreiheit eines Kritikers.

Nun, nachdem er gestern eine weitere juristische Niederlage gegen Manfred Amerell hinnehmen musste, heißt es seitens seines Anwalts: „Die Meinungsäußerungsfreiheit muss auch für Herrn Zwanziger gelten. Zwanziger hatte regelmäßig darauf hingewiesen, dass er mit seiner Äußerung keinen direkten Vergleich zwischen den Vorwürfen an die Katholische Kirche und denen, die gegenüber Herrn Amerell erhoben werden, vornehmen wollte.“

Worum ging es? Nach dem Vergleich mit Amerell im März hatte Zwanziger Michael Kempters Offenheit loben wollen: „In anderen Lebensbereichen stellen wir fest, dass nach vierzig Jahren die Leute sich melden, weil sie vorher keinen Mut dazu gehabt haben.“ Amerell sieht sich dadurch in die Nähe einer Straftat gerückt und – und hat nun eine Einstweilige Verfügung gegen Zwanziger wegen Verletzung er Persönlichkeitsrechte Amerells erwirkt. Gegen die Zwanziger Berufung einlegen werde, weil die Entscheidung des Landgerichts Augsburg „ein Angriff auf die Meinungsfreiheit“ sei.

Ich will und kann nicht bewerten, ob Zwanzigers Aussage gegen Recht verstößt. Gegen den Anstand verstößt sie sehr wohl. Die Andeutung Missbrauch in der Kirche ist nicht zu überhören, insofern ist es unerhört von Zwanziger, sich so zu äußern. Zumal er sich kurz zuvor Zurückhaltung auferlegt hatte.

Noch mal: Amerell muss sich harte Kritik gefallen lassen, als Funktionär hat er die Finger von Schiedsrichtern zu lassen, die er zu bewerten und fördern hat. Er war für seine Funktion untragbar geworden. Doch strafrechtlich ist ihm, nach allem, was wir wissen, nichts vorzuwerfen. Auch nicht die Anspielung auf pädophile Pfarrer, schon gar nicht von jemandem, der anderen vorhält, maximal Deutungsspielräume „billigend in Kauf zu nehmen“.

SZ: „Nächste Pleite für Zwanziger“

To be continued.

8 Kommentare

  1. Lena schrieb am 13. April 2010:

    Und was steht in den 400 E-Mails? Konnte keiner spickeln?

  2. Peter Glock schrieb am 13. April 2010:

    Ich finde es in Ordnung, wenn ein Abhängiger mit dem Bestimmenden ein sexuelles Verhältnis hat, wenn beide das vom Beruf trennen können.
    Es sind beide erwachsene Menschen. Die müssen selbst wissen, was sie tun. Wenn Amerell nachzuweisen wäre, dass er jemanden unberechtigterweise für Sex bevorzugt hat oder andersrum, dann wäre es nicht mehr in Ordnung.
    Was aber erst einmal zu beweisen wäre.

  3. reflexo schrieb am 14. April 2010:

    Ãœbrigens: „Ich bin kein Prozesshansel!“

    Rechtsschutzversicherung vom DFB freut sich bestimmt.

  4. Wolfgang schrieb am 14. April 2010:

    ja
    da war #3 reflexo
    in seiner Aussage schneller !

    mir fiel auch genau die Aussage vom “ Theo “
    ein !
    GlückAuf

  5. Wolfgang schrieb am 14. April 2010:

    na
    so durcheinander hab ich das nicht geschrieben

    :-))

  6. trueness schrieb am 29. April 2010:

    …und auch hier gibt der DfB wieder ein seltsames Bild ab:

    http://www.sports-kick.de/news_detail.php?id=399#Kommentar

  7. Hinz und Kunz über Pechstein, Wettskandal, DFB und die Vielfalt im Internet « sportinsider schrieb am 19. Mai 2010:

    […] Gemach. Also, das Thema ganz gut aufgewickelt hat der geradlinige Journalist Oliver Fritsch auf direkter-freistoss. Er ist über Wochen und Monate drangeblieben wie einst Wadenbeißer Berti Voigts im Finale 74 […]

  8. Schiedsrichter-Affäre geht in die nächste Runde | deinfussball.de schrieb am 25. Juli 2010:

    […] Klage öffnet ein weiteres Kapitel in der so genanten Amerell-Affäre, die seit Anfang des Jahres die Öffentlichkeit beschäftigt hat und mit der Einstellung des […]

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