Rote Schwalbe?
von Jürgen KaubeImmer mehr Stimmen melden sich, um die Einführung der Roten Karte für Schwalben zu fordern. Die Schiedsrichter selber zögern, mit demselben Argument, das auch manche Trainer dagegen sein läßt: Der Druck auf den Schiedsrichter nehme zu, ohne daß er die Mittel habe (Fernsehbeweis), besser zu seiner dann äußerst folgenreichen Entscheidung zu kommen. DFB-Abteilungsleiter Hellmut Krug: „Eine falsche Entscheidung wäre dann ein fataler Irrtum“.
Nun ist es nicht ganz leicht zu sagen, was fataler ist: Ein Strafstoß oder ein Platzverweis. Das dürfte vom Spielstand abhängen. Aber angenommen einmal, der Schiedsrichter würde beim Urteil über Schwalben vom Seitenrand her, also durch einen bildschirmbewehrten Kollegen, unterstützt, so wie es im American Football möglich ist. Oder angenommen, wir entschieden uns auch unter den gegebenen Umständen dafür, daß Schwalben im Strafraum so unerträglich sind, daß wir das Irrtumsrisiko in Kauf nehmen. Dann würde sich im Grunde doch eine andere, wenn auch etwas ungewöhnliche Sanktion anbieten, um zwischen Verteidigung und Angriff, Foul und Täuschungsversuch, Symmetrie herzustellen: Wenn Foul, dann Elfmeter, wenn Schwalbe, dann auch Elfmeter – bei simuliertem Gefoultsein im Strafraum erhält die verteidigende Mannschaft den Strafstoß, den der Angreifer sich erschwindeln wollte. Denn es liegt doch strafrechtlich nahe, das Strafmaß in Beziehung zum Schaden zu setzen, den das Vergehen verursacht. Und was die Leute jetzt an Mehdi Mahdavikias und früher an Andy Möllers Flug aufgeregt hat, ist ja nicht die „grobe Unsportlichkeit“ also solche, sondern der Versuch, einen Strafstoß herauszuholen. Da drängt es sich doch förmlich auf, dem Spieler mitzuteilen, daß sein Versuch so oder so erfolgreich sein wird.
Malte Stern schrieb am 26. Februar 2007:
Ich weiß zwar nicht, warum so eine Regelung bei einer Fehlentscheidung gerechter sein sollte, als eine rote Karte, aber es wäre ziemlich albern so eine verschwurbelte Regel statt eines Videobeweises in höhrern Spielklassen einzuführen, da ein Videobeweis auch nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen würde, und dazu noch die Nerven schont und wahrheitsdienlich ist, als zu erwartende Meckerei nach einer Elfmeterentscheidung „auf der anderen Seite“, wohin man dann ja auch noch gehen muss.
buuh schrieb am 26. Februar 2007:
Persönlich würde mir eine nachträgliche Sperre durch Videobeweis gefallen. Die Strafe sollte dann auch recht deutlich ausfallen. Etwa fünf bis zehn Spiele. Nach ein paar Präzedenzfällen würde es schon wesentlich fairer zugehen…
Fabian Pingel schrieb am 27. Februar 2007:
Wenn man eine nachträgliche Sperre per Videobeweis einführt, dann muss dass in meinen Augen einhergehen mit der Möglichkeit, eine rote Karte zu ziehen. Andernfalls würde man die Kompetenz des Schiedsrichters in meinen Augen stark in Frage stellen: Wenn er eine Schwalbe erkennt, darf er nur gelb zeigen, ein Sportgericht hat aber die Möglichkeit, den Spieler anschließend für etliche Spiele zu sperren.
Die von buuh angeregten zehn Spiele erscheinen mir doch etwas sehr hoch. Wollen wir wirklich eine Schwalbe doppelt so schwer bestrafen wie zB einen Ellbogencheck ins Gesicht abseits des Spielgeschehens? Im Fall Kioyo gabs dafür (wenn ich mich recht erinnere) fünf Spiele.
Grundsätzlich halte ich aber eine Sperre durch Videobeweis für sinnvoll. Das sollte auch möglich sein, obwohl der Schiedrichter die Situation bereits „bewertet“ (Tatsachenentscheidung) hat, zB nach einem erfolgten Strafstoß.
Die dreistesten Schwalben im Fussball - Balljungs - Der Fußball Blog schrieb am 10. Juli 2015:
[…] als Schwalbe gewertet und dementsprechend geahndet. Offensichtliche Schwalben wiederum werden auch nicht immer bestraft. Sei es, weil der Schiedsrichter keinen freien Blick auf die Situation hatte oder der beteiligte […]