Westfalen-Verband verbietet Kreisligaklubs, mit den Hartplatzhelden zu kooperieren
von Oliver FritschWir Hartplatzhelden hegen die Idee, uns mit Vereinen zusammenzutun. Daher traf ich mich im April mit Reiner Grundmann, dem Initiator des Protests gegen das Sonntagsspiel um 15.30 Uhr, in Düsseldorf vor dem DFB-Bundestag. Währenddessen wurde der neue Bundesliga-Spielplan mit einer Stimme Enthaltung durchgesetzt. Dort unterschrieben wir unseren Grundlagenvertrag (eher: die Absichtserklärung), der besagt, dass wir denjenigen Vereinen, die die Bildrechte ihrer Heimspiele an uns abtreten, mindestens die Hälfte aller Gewinne zukommen lassen. Gut, wir machen keine Gewinne. Aber vielleicht ja irgendwann mal. Die Amateurvereine jedenfalls können jeden Groschen gut gebrauchen.
Nachdem wir kurz darauf diese „Elefantenhochzeit“ zwischen dem „Bündnis Sonntag nicht vor 17.30 Uhr“ und den Hartplatzpiraten publik machten, erhielten wir ein Schreiben vom Westfälischen Fußballverband (FLVW), der uns die Kooperation untersagen will. Mit wir meine ich auch die Vereine, die daran beteiligt sind. Genauer: die der FLVW dahinter vermutet. Letztlich kann jeder dem Bündnis beitreten und jederzeit wieder aus ihm austreten.
Reiner Grundmann sagte damals: „Da Theo Zwanziger uns nahegelegt hat, uns alternative Erlösquellen zu suchen, möchten wir mit den Hartplatzhelden kooperieren.“ Nun hingegen sagt er: „Wir hätten mit den Hartplatzhelden die Möglichkeit, Spiele von uns auf deren Homepage abzuspielen, sonntagabends kurze Ausschnitte, um über Sponsorengelder wenigstens ein bisschen Geld zu bekommen. Gerade hatten wir das angedacht, da kam vom Verband schon eine Art Abmahnung, dass die Vereine das nicht dürften.“ Wie es weitergeht, wissen wir nicht. Der SC Schaffrath sowieso nicht. In dem Video unten spricht Grundmann mit einem Nachwuchsjournalisten:
Die Hartplatzhelden sind ursprünglich nicht als Vermarktungsplattform für Amateurvereine gegründet worden, sondern um Fußballern und Fußballfans Spaß zu bereiten. Und wenns ganz gut läuft, eine Redaktion aufzubauen, die, im Idealfall, jungen Sportjournalisten Arbeit bietet. Vom WFV, den wir irgendwann beim BGH treffen werden, sind wir auf der Schiene „kommerzielle Plattform“ bearbeitet worden (warum bezeichnen sie uns nicht als nicht-steuerbegünstigte?). Und sie haben tatsächlich Stuttgarter Richter gefunden, die finden, dass man, wenn ich das richtig verstehe, es gut begründen muss, im Internet Werbebanner zu schalten. Unsere Reaktion darauf ist das Modell mit Grundmanns Bündnis. Das irgendwas zwischen Scherz und Ernst ist. Aber das Versprechen gilt. Für immer und alle. Hier ist die Absichtserklärung als Faksimilé:
Hier noch ein Feature aus dem Deutschlandradio über Kommerz im Fußball, in dem auch Grundmann zu Wort kommt.
Wer will, kann diesen Text ans Kartellamt weiterleiten.
Ingrid schrieb am 10. August 2009:
Wenn ich diesen Medien-§§ der Verbände genau auslege, verstehe ich eigentlich, dass die Verbände das Recht haben, Verträge abzuschließen.
Aber braucht ein privater Filmer einen Vertrag, wenn er bei seinem Verein ein paar Spielszenen filmt?
Auf den Gedanken kam ich schon, als es jetzt in den NFV-Diskussionen auch etwas zum Thema Videos gab.
Für mich greift dieser § gar nicht auf die Situation, wie die Clips bei den Hartplatzhelden.
Ingrid schrieb am 10. August 2009:
Achso – darum auch der Hinweis auf das UWG, wonach der Verband die Veröffentlichung verbieten kann?
Da müssten sich doch mal Vereine zusammentun, dass sie als Veranstalter aber die Veröffentlichung wünschen.
Die Verbände sollten mal darlegen, wann die Vereine diesem Medien-§ zugestimmt haben und in welcher Form.
Oder haben sie gar nicht zugestimmt sondern der § wurde von den Verbänden in die Satzung aufgenommen und die Vereine sind verpflichtet, der Satzung zuzustimmen?
Jürgen Kalwa schrieb am 11. August 2009:
Ich habe das an anderer Stelle schon mal geschrieben und möchte es gerne wiederholen. Es handelt sich bei dem Hinweis der Verbandsoberen auf die Satzung um eine Anmaßung. Natürlich kommen sie damit durch, solange ihnen keiner widerspricht. Man wünschte sich, dass vor allem die Mitglieder, also die Vereine widersprechen.
Denn sie sind ernsthaft betroffen und werden einfach um ihre Rechte gebracht.
Natürlich haben die Vereine das Recht darauf, Einnahmen aller Art zu erwirtschaften. Nicht nur über Eintrittskarten oder die Wurstchenbude am Spielfeldrand. Wenn sie Bandenwerbung verkaufen, gehört ihnen das Geld. Wenn sie Trikotsponsoren finden, die ihnen ein Honorar zahlen, gehört ihnen das Geld. Genauso gehören ihnen alle weiteren Vermarktungsrechte. Und natürlich können Vereine mit jedem Partner ihrer Wahl eine Regelung über Videos treffen.
Warum? In der westfälischen wie auch in der hessischen Satzung steht nicht, dass die Verbände das exklusive Recht an einer Fernseh- oder Internetverwertung der Spiele haben. Warum das so ist? Darüber kann ich nur spekulieren.
Was aber besonders interessant ist, ist der Hinweis auf die in Stuttgart in zwei Instanzen produzierte Auslegung des UWG. Anmaßung plus Drohgebärde = juristischer Unsinn. Denn die Urteile gelten überhaupt nicht in Nordrhein-Westfalen.
Unterm Strich: Nachdem der WFV den Anfang gemacht hat, zeigt jetzt ein Verband nach dem anderen sein wahres Gesicht: Was sie vertreten, sind die eigenen (wirtschaftlichen) Interessen der Oberen, nicht die des Sports und auch nicht die des Steuerzahlers, der sie über die Steuerbefreiung alimentiert.
Wird Zeit, dass das BGH dieser wuchernden Machtsehnsucht eine Grenze setzt.
Thomas schrieb am 11. August 2009:
Ist es nicht Aufgabe der Verbandsmitglieder unliebsame Passagen aus der Verbandssatzung auf demokratischem Wege zu entfernen?
Den „Hartplatzhelden“ bleibt imho wirklich nur sich beim Kartellamt über die Marktabschottung, Kartell und was weiß ich nicht zu beklagen. Hat bei der Vermarktung der DFL Ligen ja auch funktioniert.
Jelle schrieb am 11. August 2009:
Wie sieht es in diesem Zusammenhang eigentlich mit Fotos aus? Wir stellen auf unserer Vereinsseite bisher nach jedem Heimspiel eine Bildergalerie mit Spielszenen ein (zum Beispiel http://fsv-fernwald.de/saison-2009-2010/fsv-rsv-würges/). Geht es bei diesem Streit ausschließlich um bewegte Bilder? Im Anschreiben des Verbands sind ja auch „alle anderen Bild- und Tonträger […] jeder Art“ ausdrücklich genannt. Darf ich also die Spiele auch nicht mehr fotografieren, wenn die Verbände ihren Willen durchsetzen?
Paul Weiler schrieb am 11. August 2009:
Frank Thumm (Justiziar Württembergischer Landesverband, Mitglied des DFB) hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fans und Zuschauer jederzeit Videos und Bilder vom Amateurfußball Deutschland hochladen dürfen, z.B auf einem Portal wie Youtube.
Die PFSA inc. überlegt sich diese Freiheit des einzelnen Staatsbürgers in Deutschland zu nutzen.
Paul Weiler (PFF Europe Consultant)
Oliver Fritsch schrieb am 11. August 2009:
@Jelle: In diesem Rechtsstreit geht es nur um Videos. Worum es dem DFB im nächsten Rechtsstreit gehen wird, weiß ich nicht. An ihrer Stelle würde ich mir keine Gedanken machen.
Und Grüße nach Steinbach. Wer ist denn der rechts neben Manni Lemischko?
Oliver Fritsch schrieb am 11. August 2009:
@Paul Weiler: Frank Thumm ist aber nicht die Rechtssprechung. Er ist Justitiar des Klägers in dem Rechtsstreit, um den es hier geht.
Den prinzipiellen Unterschied zwischen Youtube und Hartplatzhelden müsste mir mal einer schlüssig erklären. (Außer dass Youtube mehr Anwälte hat als wir.) Außerdem haben wir gerade vernommen, dass der Hessische Fußballverband einem Kreisligisten untersagt hat, Videos auf Youtube hochzuladen.
Fazit: Die Leute vom Verband nicht beim Wort nehmen. Und noch nicht mal halb so wichtig, wie sie das selbst tun.
Jelle schrieb am 11. August 2009:
@Oliver Fritsch: Auf dem Bild rechts neben Manni Lemischko würdigt unser Schiri-Beauftragter Hans-Peter Schön (im schwarzen Puma-Leibchen mit Wappen) die unterdurchschnittliche Leistung unserer Mannschaft am letzten Samstag mit kritischem Blick.
Direkt zum Foto: http://fsv-fernwald.de/s/cc_images/cache_1235618402.jpg?t=1249912204
Spielfeldrand - Das Magazin » Blog Archive » DailySoccer 11/08/2009 schrieb am 11. August 2009:
[…] Westfalen-Verband verbietet Kreisligaklubs, mit den Hartplatzhelden zu kooperieren […]
Ingrid schrieb am 11. August 2009:
Ich hatte diesen Link glaube ich schon mal angegeben, aber hier noch mal, wie die Bayern das Thema sehen:
http://www.bfv.de/de/103586/view/16305/zu_den_verwertungsrechten_von_bewegtbildern.html
Daraus:
Die Vereine haben in identischen Bestimmungen die Verwertungsrechte an den von Ihnen ausgetragenen Amateurfußballspielen auf die Verbände übertragen (BFV-Satzung § 4 (12)), um sie einer gebündelten und auf diese Weise kommerziell nutzbaren Verwertung zuzuführen. Denn nur gebündelt stellen Videos von Amateurspielen ein wertvolles Wirtschaftsgut dar.
Frank Thumm (wfv) schrieb am 16. August 2009:
@ Oliver Fritsch: Es stimmt, ich bin nicht die Rechtssprechung, ja noch nicht einmal die Rechtsprechung. Aber man kann mich beim Wort nehmen.
@ Ingrid: In den Satzungen der Landesverbände steht nur das, was die Mitgliederversammlungen (= Verbandstage)beschlossen haben. Diese Mitgliederversammlungen finden als Delegiertenversammlungen statt. Anders ist das gar nicht möglich: der wfv hat z. B. über 500.000 Einzelmitglieder, die ihre ca. 300 Delegierten zum Verbandstag bei den Bezirkstagen wählen. Dort ist jeder Verein vertreten und auch berechtigt, einen Vertreter zur Wahl zu stellen. Die durch die Delegierten bei den Verbandstagen beschlossenen Satzungsänderungen werden dann in das Vereinsregister eingetragen. Dort wird nochmal genau geprüft, ob sie ordnungsgemäß beschlossen wurden.
@ Thomas: Genau so ist es. Der Verbandstag hat die Möglichkeit jedwede Satzungsregelung zu ändern. Unser Verbandstag fand am 23.05.2009 statt, dieses Thema wurde aber von keinem Vereinsvertreter thematisiert.
@ Jürgen Kalwa: Dass das Urteil des OLG Stuttgart nicht in NRW gilt, darauf muss man erstmal kommen. Wenn Sie das noch irgendwie belegen können, schreiben Sie Rechtsgeschichte. Wer noch die schlaueste aller Beurteilungen dieses Rechtsstreits lesen möchte, bitte: http://american-arena.blogspot.com/2007/11/mehr-schlecht-als-recht-die-attacke.html Dass ein gemeinnütziger Verein wie der wfv keine Vermarktungserlöse erzielen darf, ist eine schöne Idee. Hoffen wird mal, dass die Steuerbehörden nie dahinter kommen, dass gemeinnützige Vereine wie z. B. der VfB Stuttgart (e. V.) und der Hamburger SV (e. V.) in der Bundesliga spielen und dort die Fernseh- und Internetrechte grad zu einem symbolischen Preis über den Ladentisch gingen. Aber das muss unter uns bleiben. Und wenn wir beim BGH unterliegen, was ich nicht glaube, bleibt uns ein Trost: Das Urteil gilt ja nur in Karlsruhe!
Lena schrieb am 16. August 2009:
Soso, Herr Thumm, Sie sind nicht die Rechtsprechung und auch nicht die Rechtssprechung. Haben Sie sich gefreut ueber diesen Scherz? Darf man eigentlich Ihr Th auch – um Tinte zu sparen – schlicht mit einem D schreiben? Muesste doch etymologisch korrekt sein.
Naja, eigentlich finde ich Ihren Vorschlag sehr gut, ueber die Verbandstage Einfluss zu nehmen. Das sollte sich ausbauen lassen, wenn man woellte. Und nach 25 Jahren waere man dann soweit. Ok, dann lieber Karlsruhe entscheiden lassen oder auf die Piratenpartei hoffen.
bjoern schrieb am 16. August 2009:
Lieber Herr Thumm,
als Jurist wissen Sie sicherlich, dass ihre genannten e.V. (Hamburg und Stuttgart) eine Sonderstellung in der Liga einnehmen und die beiden letzten Vereine sind, die nicht in eine Gmbh oder eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert worden sind. Auch wird sich die Rechtssprechung irgendwann ändern, und e.V. werden nicht mehr so vornehm besteuert werden, wenn sie, wie bspw. der DFB längst nicht mehr nur gemeinnützig sind, sondern einen starken Wirtschaftsfaktor darstellen. Mit dem Produkt Fußball werden Milliarden umgesetzt, wieso tuen Vereine und Verbände so, als ob sie alles ehrenamtlich erledigen und Gewinne bzw. Ãœberschüsse ein „Zufallsprodukt“ sind? Dürfen Sie darüber Auskunft geben, wie die Strukturen ausssehen, mit denen die Verbände verhindern wollen, dass sie zukünftig anders behandelt werden als gemeinnützige Vereine? Weiterhin würde mich noch interessieren, wie Sie zu Sepp Blatter und dem Verein „FIFA“ stehen, der ja ein ähnliches Konstrukt wie die deutschen Fußballverbände ist, und auch immer nur zufällig Gewinne erwirtschaftet.
Auch möcht ich mir noch eine persönliche Anmerkung elauben und bitte Sie als Jurist auf Wortspielereien zu verzichten, es tut weh! Sie sind schließlich Jurist geworden und kein Comedy-Autor.
Es wird Ihnen auch im Blog nicht gelingen die „Kommunkationsherrschaft“™© etc.pp an sich zu reißen, versuchen Sie es bitte deshalb gar nicht!
(Es ist toll einen Blogbeitrag mit einem Ausrufezeichen zu beenden, man meint gerade man hätte eine tolle Argumentationskette aufegbaut un mit dem Höhepunkt geendet.)
Oliver Fritsch schrieb am 16. August 2009:
Zunächst mal finde ich es gut, dass Sie sich hier melden, Herr Thumm.
Frank Thumm (wfv) schrieb am 16. August 2009:
Also wirklich, Lena! Die Idee, andere mit Namensspielchen zu beleidigen, ist ja auch schon wieder geklaut. Aber keine Angst, diejenigen, die daran die Urheberrechte haben, die klagen glücklicherweise schon eine ganze Weile nicht mehr.
Ich habe die Beiträge hier eigentlich immer ganz gern verfolgt, auch wenn ich in der Sache anderer Meinung bin. Dass aber Ironie und Polemik hier nur in einer Fahrtrichtung zulässig sind, wusste ich nicht. Wir tauschen hier ja keine Schriftsätze aus. Die kleine Spitze mit der „Rechtssprechung“ ist doch auszuhalten?!
Nur ganz kurz zu bjoern: In den Bundesligen ist das Verhältnis zwischen Kapitalgesellschaften und Vereinen prozentual ungefähr 50:50 (genaue Zahlen müsste ich nachsehen). In Baden-Württemberg sind neben dem VfB Stuttgart z. B. auch der SC Freiburg und der Karlsruher SC noch gemeinnützige Vereine, also insgesamt drei von vier Bundesligisten. Ob das gut ist, darüber kann man gerne streiten. Aber wenn Herr Kalwa Dinge verbreitet, die einfach steuerrechtlich im Bezug auf Fußball-Landesverbände nun wirklich jeder Grundlage entbehren, darf man das doch sagen?! Und natürlich hat jeder eingetragene Verein/Verband unterschiedliche Einnahmen (Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb usw.), die unterschiedlich besteuert werden. Wir haben auch nie behauptet, alles ehrenamtlich zu erledigen – ich bin angestellt und beziehe selbstverständlich ein Gehalt. Aber was wir erwirtschaften, muss wieder für satzungsmäßige Zwecke eingesetzt werden, sonst gefährden wir wirklich unsere Gemeinnützigkeit. Darüber legen wir dann selbstverständlich bei den Verbandstagen auch Rechenschaft ab.
Aber genug der Diskussion, Lenas Rüffel ist mir eine Lehre. Ich zieh mich wieder zu meiner Altherrenriege zurück und überlasse das mit diesen verrückten Internetmedien den kritischen Fußballfreunden.
Oliver Fritsch schrieb am 16. August 2009:
„Finger weg vom Internet!“ ist eine köstliche Haltung für jemanden, der andere aus dem Online-Wettbewerb drängen will. Danke für diese Pointe.
Jürgen Kalwa schrieb am 16. August 2009:
Eingetragene Vereine sind keine heiligen Kühe. Ihnen kann unter anderem die Rechtsfähigkeit entzogen werden, wenn sie satzungswidrig wirtschaftliche Zwecke verfolgen. Was der Zweck des WFV ist, mag sich jeder selbst anschauen. Die Satzung (Paragraph 3: Zweck und Aufgaben) gibt’s im Internet http://www.wuerttfv.de/derwfv_statuten
Wer aus der Entscheidung des OLG Stuttgart ableitet, die gelte nun in ganz Deutschland, macht gleich zwei Fehler: Erstens ist es eine Einzelfallbeurteilung zur Rechtslage im Verbandsgebiet des WFV (das frühere Land Württemberg). Zweitens steht zu dieser Beurteilung eine Revision vorm Bundesgerichtshof an, die zum ersten Mal Rechtssicherheit in den zentralen Fragen dieses Streits herstellen wird. Und, ja, vielleicht noch dieses: Juristen wissen sehr gut, dass Oberlandesgerichte häufig genug auch in vergleichbaren Fällen zu gegensätzlichen Urteilen und Bewertungen kommen. Und wenn das OLG Hamm zu einer anderen Auffassung käme als das OLG Stuttgart, gilt in (Nordrhein-)Westfalen selbstverständlich nicht das Urteil aus Baden-Württemberg. Etwaige Widersprüche (und die damit verbundene Rechtsunsicherheit) werden immer erst durch die relevanten BGH-Entscheidungen ausgeräumt.
Kann sein, dass Herr Thumm auch vor dem BGH durchkommt. Dass Monopolisten Prozesse gewinnen, die den Wettbewerb verhindern, den das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eigentlich fördern will, halte ich nicht für ausgeschlossen. Man muss sich ja nur das Nadelöhr anschauen, durch das sich die Richter in Stuttgart bemüht haben. Es war groß genug, weil solche Rechtsgüter wie das Urheberrecht schlichtweg ignoriert wurden.
Ob solche Wettbewerbsverhinderungsentscheidungen gut sind für den Amateurfußball und das Grundverständnis von Begriffen wie „der Allgemeinheit dienen“, steht auf einem anderen Blatt. Gerade in der Video/Internet-Frage zeigt mittlerweile ein Verband nach dem anderen, dass er sich nicht für praktische, handhabbare Lösungen zum Wohle der Vereine interessiert, sondern nur für die Konsolidierung einer gewachsenen Machtstruktur.
Man möge sich nur mal den Ton und Stil der Briefe an die Vereine in Hessen und Westfalen anschauen. Da werden Vereine nicht als Mitglieder oder gar als gleichwertige Partner angesehen, sondern als Störer des Rechtsfriedens, die mit verbandsinternen Strafen rechnen müssen, wenn sie nicht tun, was die Verbandsspitze anordnet.
Ich kann daraus nur eines herauslesen: Ein paar Menschen in gut bezahlten Positionen in den Verbandsgeschäftsstellen wollen darüber bestimmen, was tausende von Amateuren an der Basis tun oder lassen dürfen, wenn sie sich nach außen – ihren Fans gegenüber und der breiteren Öffentlichkeit – darstellen wollen. Warum wohl? Weil sonst ihre Macht gefährdet wäre?
Oliver Fritsch schrieb am 16. August 2009:
In der Verhandlung am 18.12.2008 sagte der Vorsitzende Richter: „Ich habe den Eindruck, dem Verband geht es nur um Cash.“
bjoern schrieb am 16. August 2009:
Lieber Herr Thumm,
vorneweg: wir wollten Sie nicht verschrecken (oder um es in der Hundebsitzersprache zu sagen: Keine Angst, der will nur spielen!).
Sie kennen sicherliche die Vereinssatzung ihres Verbandes auswendig: darf ich fragen ob der Verband in zweiter Linie wirtschaftliche Zwecke verfolgt? Das wird durch die Satzung nämlich nicht explizit ausgeschlossen, könnte aber impliziert sein?
Im übrigen ist die Satzung etwas schwamming formuliert, aber das wissen Sie als Jurist sicher besser als ich und/ oder können es besser einordnen.
Es grüßt Sportfeund bjoern
Lena schrieb am 17. August 2009:
Hallo Herr Thumm,
ja, das Namensspielchen war dumm, das gebe ich zu. Tut mir leid, wenn ich Sie deswegen nachhaltig verletzt habe und Sie T-Online wegen mir die Kuendigung ausgesprochen haben. Eigentlich wollte ich Ihren Spass mit der Rechtssprechung, Rechtsprechung weiter zu Rechtprechung fortfuehren, aber war mir nicht sicher, ob Sie oder das verrueckte Internetmedium das verstehen.
Nichts fuer ungut, dass Sie am Wochenende mal aktiv reingeschaut haben, das finde ich schon prima. Und das naechste Mal, Herr Thumm, da haben Sie was gut bei mir.
Herzlich Ihre
Lena
Frank Thumm (wfv) schrieb am 17. August 2009:
Lieber bjoern,
die „schwammige“ Formulierung, dass wir nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen, ist dem Steuerrecht, konkret dem § 55 Abgabenordnung, entlehnt. Diese Formulierung werden Sie vermutlich in fast allen Satzungen gemeinnütziger Vereine finden, mir ist jedenfalls noch keine ohne diese Regelung untergekommen. Ob das sprachlich gelungen ist, sei dahingestellt. Aber wir müssen uns schon am geltenden Recht und dessen Vorgaben orientieren. Ich meine, das kann man uns nun wirklich nicht vorwerfen.
Gemeint ist damit, dass gemeinnützige Verein selbstlos agieren müssen und vor allem kein Vermögen anhäufen dürfen. Es können allenfalls Rücklagen im Rahmen des § 58 Nr. 6 u. 7 Abgabenordnung gebildet werden.
Wir unterhalten selbstverständlich aber auch einen – steuerlich nicht begünstigten – wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Auch das wird für die meisten gemeinnützigen Vereine gelten und ist so im Vereins- und Steuerrecht vorgesehen. Das ist alles zugegebenermaßen etwas kompliziert, hier aber gut nachzulesen: http://www.dfb.de/index.php?id=11239
Die Frage, ob ich Auskunft darüber geben kann, „wie die Strukturen ausssehen, mit denen die Verbände verhindern wollen, dass sie zukünftig anders behandelt werden als gemeinnützige Vereine“, ist auch schnell beantwortet. Mir ist wirklich keine einzige Stimme aus der wissenschaftlichen Literatur oder der Politik bekannt, die Fußball- oder anderen Sportlandesverbänden die Gemeinnützigkeit absprechen will, ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Folglich haben wir aber auch keine „Strukturen“, um das zu verhindern.
Viele Grüße
Frank Thumm
Ingrid schrieb am 17. August 2009:
Wenn Herr Thumm hier aktiv mitliest, hätte ich doch die Frage: Seid wann gibt es in den Verbandssatzungen den Medien-§ mit dem Hinweis auf das Internet? Ich nehme an, dass es diesen betr. Rundfunk- und Fernsehrechte schon länger gibt, das Internet und andere Medien aber irgendwann hinzugefügt wurden.
Kam der Anlass dazu vom DFB und wurde an alle Landesverbände geleitet, dieses umzusetzen. Oder woher kommt der Ursprung betr. Internet? Und eben seid wann ist dieses in den Satzungen enthalten.
Ich habe davon das erste Mal gelesen, als die Klage des WFV bekannt wurde.
Blog für den kritischen Fußballfreund | direkter-freistoss.de » Debatte um Video-Prozess: Ein seltener, aber willkommener Gast schrieb am 17. August 2009:
[…] Wenn Herr Thumm hier aktivFrank Thumm (wfv): Lieber bjoern, die „schwammige“ Formulierung, dasserha: @TheBigEasy: Ich glaube auch, ohne historischLena: Hallo Herr Thumm, ja, das […]
TheBigEasy schrieb am 17. August 2009:
@Herr Thumm wg.
„Aber genug der Diskussion, Lenas Rüffel ist mir eine Lehre. Ich zieh mich wieder zu meiner Altherrenriege zurück und überlasse das mit diesen verrückten Internetmedien den kritischen Fußballfreunden.“
Erst einmal Respekt, dass Sie die Diskussion hier bereichern. In diesem Kontext wäre auch ein umgehender Rückzug aus den „verrückten Internetmedien“ schade.
Frank Thumm (wfv) schrieb am 18. August 2009:
Liebe Ingrid,
die Frage kann ich nur für den wfv beantworten. Tatsächlich wurde § 13 (Medien und Vermarktungsrechte) am 05.06.2003 beim wfv-Verbandstag in Sindelfingen durch einstimmigen Beschluss geändert. Neu aufgenommen wurden die Internet- und Online-Verwertungsrechte. Die Formulierung entspricht einem Vorschlag des DFB, sie ist aber nicht verbindlich für die Landesverbände. Grundsätzlich kann der DFB zwar durch Beschluss des DFB-Bundestages mit 2/3-Mehrheit einzelne Sachgebiete gemäß § 6 Nr. 4 DFB-Satzung an sich ziehen und verbindliche Vorgaben machen (so z. B. zuletzt bei den Beschlüssen zum Schutz des Wettbewerbs vor Manipulationen nach der „Hoyzer-Affäre“), das war hier aber nicht der Fall.
Viele Grüße
Frank Thumm
Zwanziger hat uns nahegelegt, aus dem DFB auszutreten | Blog für den kritischen Fußballfreund | direkter-freistoss.de von coojooxi.com schrieb am 23. Oktober 2010:
[…] Aber von wegen! Als wir dann mit den Hartplatzhelden kooperieren wollten, haben wir gleich einen Drohbrief vom Landesverband erhalten.verwandte Artikel:Gegen Schalke haben wir keine Chance!Westfalen-Verband verbietet […]
Peter schrieb am 26. Oktober 2010:
„Die Vereine haben in identischen Bestimmungen die Verwertungsrechte an den von Ihnen ausgetragenen Amateurfußballspielen auf die Verbände übertragen (BFV-Satzung § 4 (12), um sie einer gebündelten und auf diese Weise kommerziell nutzbaren Verwertung zuzuführen. Denn nur gebündelt stellen Videos von Amateurspielen ein wertvolles Wirtschaftsgut dar.“
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Es wäre insofern nett, wenn Herr Thumm hier einmal darlegt, auf welche Art und Weise der WFV Videomitschnitte der Vereine vermarktet und welche Ergebnisse dabei regelmäßig (!) erzielt werden.
Bisher habe ich den Eindruck, daß man die Delegierten, die die Rechte der von ihnen vertretenen Vereine an den Landesverband abgetreten haben, schwer über die Maklerqualitäten desselben getäuscht hat. Es ist schon hanebüchen, etwas als „wertvolles Wirtschaftsgut“ zu bezeichnen, um es gebündelt wegzuwerfen – denn nichts ist älter als die Zeitung von gestern. Der Verband müßte also entweder das Video von einem Sonntagsspiel noch am selben Abend zu klingender Münze gemacht haben oder seinen Auftraggebern gegenüber offen eingestehen, daß er ein Fußballverband ist und keine Nachrichtenagentur.
darktiger.org schrieb am 29. Oktober 2010:
schützt den Amateurfußball……
Der Amateurfußball liegt dem DFB immer sehr am Herzen. Das bekunden die älteren Herrschaften des Fußballdachverbands um ihren Präsidenten Theo Zwanziger gerne bei jeder sich bietenden Gelegenheit. Zwischen Wort und Tat fehlt dann …